Ein Lagerfeuer ist stimmungsvoll und spendet Wärme. Geht man aber falsch mit dem Feuer um, kann es verheerend wirken. Das Jedermannsrecht berechtigt in keiner Weise zum Anzünden eines Feuers, es erlaubt dies aber unter sicheren und geordneten Verhältnissen und auf eigene Verantwortung. Benutzen Sie am besten die vorbereiteten Feuerstellen auf den Lagerplätzen.
Wenn der Boden sehr trocken ist, kann es auch vorkommen, dass die Brandschutzbehörden das Anzünden von offenen Feuern generell verbieten. Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr erhalten Sie von der Feuerwehr ("Räddningstjänsten"), den Touristeninformationen, den Kanuverleihern und den Naturwächtern.
Jedes Jahr wird auf den Lagerplätzen neues Feuerhotz als zusätzlicher Service für die Besucher bereitgelegt. Sie müssen das Holz allerdings selbst in Stücke sägen und spalten. Gehen Sie sparsam mit damit um, damit auch für andere Besucher noch genug übrig bleibt.
Sollte kein Feuerhotz vorhanden sein, kann auch mit aufgesammelten abgestorbenen Ästen Feuer gemacht werden. In der Umgebung des Lagerplatzes ist jedoch häufig nur weinig Fallholz vorhanden, weshalb es empfehlenswert ist, in einiger Entfernung vom Lagerplatz au suchen. Es ist nicht gestattet, Sträucher und gesunde oder abgestorbene Bäume zu beschädigen!