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two persons hiking in the woods

Fotograf: HENRIK TRYGG

Das Jedermannsrecht und dessen Regeln

Dank dem schwedischen Jedermannsrecht können wir uns frei in der Natur aufhalten. Dies ist eine einzigartige Möglichkeit, erfordert aber auch gewisse Regeln, welche zu respektieren sind. Die Hauptregel ist „nicht stören – und nicht zerstören“.

Was bedeutet das Jedermannsrecht?

Das schwedische Jedermannsrecht gibt Menschen das Recht, sich in der Natur aufzuhalten und Aktivitäten wie Wandern, Beerenpflücken, Pilzsammeln, Angeln und Zelten auszuführen. Dabei muss die Natur respektiert werden, und Grundbesitzer oder Tiere dürfen nicht gestört werden.

Das Jedermannsrecht ist kein Gesetz, es ist aber von Gesetzen umgeben. Alle, die sich in der schwedischen Natur aufhalten, tragen eine gemeinsame Verantwortung und müssen die Rechte und Pflichten des Jedermannsrechtes stets befolgen.

Die Regeln des Jedermannsrechtes:

Folgendes ist gemäss des Jedermannsrechtes erlaubt.

Gemäss des Jedermannsrechtes sind in der schwedischen Natur folgende Aktivitäten erlaubt:

  • Wandern, Radfahren, Paddeln und Langlaufen durch Gelände, das nicht umzäunt oder kultiviert ist.
  • Wildbeeren- und Blumenpflücken, Pilzsammeln sowie Angeln in Seen und anderen Gewässern, unter der Voraussetzung, dass Du einen gültigen Angelschein hast.
  • Ein paar Nächte im Zelt übernachten.

 

Folgendes ist gemäss des Jedermannsrechtes NICHT erlaubt.

Gemäss dem Jedermannsrechtes sind in der schwedischen Natur folgende Aktivitäten NICHT erlaubt:

  • Das Betreten von privatem Gelände oder Anbauland. Dies gilt, falls Du zu Fuss unterwegs bist, mit dem Fahrrad oder mit Langlaufskis.
  • Das Übernachten im Zelt in der Nähe von Wohnhäusern.
  • Das Verankern von Booten und das Landsteigen an einem Strand, der zu einem privaten Grundstück gehört.
  • Das Beschädigen von Tieren und Bäumen sowie das Pflücken von unter Naturschutz stehenden Pflanzen.

 

Wo gilt das Jedermannsrecht NICHT?

Das Jedermannsrecht gilt im Prinzip überall in Schweden, gewisse Ausnahmen kommen jedoch vor:

  • Grundstücke. Private Wohngrundstücke und Sommerhäuschen sind nicht Teil des Jedermannsrechtes.
  • Umzäunte Gebiete. Gebiete, die umzäunt oder deutlich abgegrenzt sind, gehören nicht zum Jedermannsrecht. Dazu gehören beispielsweise private Gärten oder Landwirtschaftsgelände.
  • Nationalparks, Naturreservate und geschützte Gebiete. In Nationalparks, in gewissen Naturreservaten und in geschützten Gebieten können spezifische Regeln vorkommen, welche gewisse Aktivitäten begrenzen, um empfindliche Natur und Arten schützen zu können.
  • Golfplätze. Das Jedermannsrecht gilt nicht auf Golfplätzen.
  • Sperrgebiete. Gebiete mit speziellen Verboten können vorkommen, dazu gehören beispielsweise Militäranlagen, Gruben, Fabriken oder andere Gebiete, die aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit geschlossen sind.

 

Geschützte Natur

In geschützten Gebieten wie beispielsweise Nationalparks und Naturreservaten sind spezielle Bestimmungen vorhanden, um Natur und Kultur schützen zu können. Diese Bestimmungen sind für das jeweilige Gebiet angepasst und müssen von sowohl Grundbesitzern sowie Besuchern beachtet werden. Oft sind die jeweiligen Bestimmungen auf Informationsschildern beim Eingang zu einem geschützten Gebiet erwähnt.

Hier kannst Du mehr lesen: Das Jedermannsrecht in geschützten Gebieten.

 

Das Jedermannsrecht – Liste mit Regeln für verschiedene Aktivitäten

Wandern und Laufen

Wandern und Laufen ist beinahe überall in der Natur erlaubt, gewisse Ausnahmen sind jedoch vorhanden.

  • Du darfst nicht über private Grundstücke oder so nahe an einem Haus vorbeigehen, dass die Bewohner gestört werden.
  • Du darfst nicht über Anbauland gehen.
  • Das Jedermannsrecht gilt nicht auf Golfplätzen.

Radfahren

Radfahren in der Natur und auf Privatstraßen ist grundsätzlich erlaubt. Beachte jedoch:

  • Kein Befahren privater Grundstücke oder stören Hausbewohner durch zu nahe Fahrt.
  • Du darfst nicht über Ackerland fahren.
  • Meide weiche Wege im Frühling und Herbst sowie nasses Gelände.
  • Vermeide Klippen, moosbedeckten Boden und empfindliche Wiesen beim Fahren.

Paddeln, Baden und Bootfahren

Das Jedermannsrecht gilt an Land und Wasser.

  • Allgemeiner Küsten- und Uferschutz gilt an Meeren, Seen und Gewässern.
  • Du kannst an Land gehen, baden, ankern und vorübergehend an einem Strand anlegen, der nicht privat oder Teil eines Vogelschutzgebiets ist.
  • Längeres Anlegen erfordert eine Erlaubnis des Grundstückbesitzers.

Blumen- und Beerenpflücken sowie Pilzsammeln

Du kannst wilde Blumen, Beeren und Pilze pflücken, sofern sie nicht geschützt sind.

  • Das Fällen von Bäumen oder das Schädigen von Bäumen und Sträuchern ist nicht erlaubt.
  • Einige Pflanzen stehen unter Naturschutz und dürfen nicht gepflückt werden. Bitte informiere dich über die jeweiligen Regeln für die Pflanzen.

In der Natur im Zelt übernachten

Das Zelten in der Natur ist erlaubt, solange es die Natur und den Grundstückseigentümer nicht stört.

  • In der Nähe von Wohnhäusern oder auf Weideland ist das Aufstellen eines Zeltes nicht gestattet.
  • Einige Gemeinden haben spezielle Campingregeln für Parkanlagen und Freizeitgebiete. Bitte informiere dich über die jeweiligen Regeln.

Feuer entfachen

Feuer machen kann stimmungsvoll sein, wenn es sicher geschieht.

  • Wähle einen nicht ausbreitbaren, schonenden Ort. Feuer auf Klippen ist verboten.
  • Bei Trockenheit gilt generelles Feuerverbot. Infos auf Provinzialregierung (Länsstyrelsen) und Einsatzorganisationen (Räddningstjänsten).

Hunde in der Natur

Beachte beim Aufenthalt in der Natur mit deinem Hund folgendes:

  • Beaufsichtige deinen Hund in der Natur.
  • An Leine vom 1. März bis 20. August zum Schutz von Tieren.
  • In schwedischen Nationalparks immer anleinen.

Angeln

Angeln ist nicht ein Teil des Jedermannsrechtes. (Genauso wie Jagd.)

  • Das Angeln mit Handgeräten ist entlang der Meeresküste erlaubt, in den meisten Seen musst Du jedoch einen Angelschein beziehen. Es ist Deine Verantwortung, Dich über die jeweiligen Regeln zu erkundigen.
  • Das Verkaufen von Fischfang aus dem Meer ist nicht erlaubt.

Reiten

Als Reiter: Rücksicht auf Privatgrund.

  • Du darfst nicht über Grundstücke reiten. Ebenfalls nicht gestattet ist das Reiten durch Gebiete, in welchen das Risiko besteht, beim Reiten den Boden zu beschädigen.
  • Das Reiten auf privaten Strassen ist erlaubt, solange den Strassen keinen Schaden zugefügt wird.
  • Reiten auf Joggingpfaden und Loipen kann verboten sein.

Langlaufen

Beim Langlaufen sind im Wesentlichen die gleichen Regeln vorhanden wie beim Wandern, mit ein paar Ergänzungen.

  • Langlaufen über gefrorenes oder schneebedecktes Ackerland ist erlaubt.
  • Golfplätze können auch im Winter beschädigt werden, deshalb müssen Absperrungen respektiert werden.
  • Auf gewissen Anlagen können Gebühren vorkommen.

Bergklettern

Gewisse Momente beim Bergklettern erfordern spezielle Rücksichtnahme auf Tiere und Natur.

  • Viele natürliche Kletterplätze liegen in Gebieten mit empfindlichen und ungewöhnlichen Tier- und Pflanzenarten. Stelle sicher, dass Du weisst, wie Du die Natur am besten schützen kannst.
  • Vermeide Felsvorsprünge und Bergschluchten, wo gewisse Vogelarten im Frühling nisten.

 

Auf der Webseite der schwedischen Umweltbehörde kannst Du mehr über die Regeln des Jedermannsrechtes lesen.