Die Freiheit, sich frei zu bewegen
Hier in Schweden haben Sie die Möglichkeit, sich frei in der Natur zu bewegen. Wie die wichtigsten Dinge im Leben ist dies ausserdem kostenlos. Sie brauchen lediglich Flora und Fauna zu respektieren, und diese unberührt zu hinterlassen, damit auch zukünftige Generationen dieselben Rechte in Anspruch nehmen können, wie Sie.
Nachdem Sie einige Zeit in Schweden verbracht haben werden Sie einsehen, dass die Schweden äusserst naturverbunden sind und während des ganzen Jahres liebend gerne Zeit in der freien Natur verbringen. Hier in Schweden haben wir etwas Einzigartiges, nämlich das Recht, sich frei in der Natur bewegen zu dürfen. (Das sogenannte Jedermannsrecht, schwedisch „Allemansrätten“.)
Wandern Sie durch idyllische Wälder oder radeln sie entlang der Küste. Schwimmen Sie im Meer oder in einem der zahlreichen Seen. Unternehmen Sie eine Paddeltour im Kajak, oder übernachten Sie in einem Zelt. Pflücken Sie Beeren und sammeln Sie Pilze, oder testen Sie Ihr Anglerglück. Tauchen Sie ein in die wunderschöne Natur Schwedens!
Das Recht, sich in Schweden frei in der Natur zu bewegen
Zu diesem Recht gehört jedoch auch eine Verantwortung. Die Schwedische Umweltschutzbehörde („Naturvårdsverket“) fasst dies wie folgt zusammen: „Nicht stören, nicht zerstören“.
„Nicht stören, nicht zerstören“ – dieser kurze Film in englischer Sprache gibt einen ausgezeichneten Überblick über das schwedische Recht, sich frei in der Natur zu bewegen:
Was ist erlaubt?
Verschiedene Aktivitäten können unterschiedliche Auswirkungen auf die Natur haben. Lesen Sie mehr über spezifische Verantwortungen auf der Webseite der Schwedischen Umweltbehörde (Englisch): Swedish Environmental Agency.
Folgendes ist in der schwedischen Natur erlaubt:
- Ein paar Nächte im Zelt übernachten.
- Radfahren in der Natur.
- Hunde sind erlaubt, müssen jedoch von März bis August an der Leine geführt werden.
- Wandern und Langlaufen.
- Reiten, wobei die Reitpfade sorgfältig ausgewählt und kultiviertes Land sowie weicher Boden vermieden werden müssen.
- Jagen und Angeln sind nicht im Jedermannsrecht inbegriffen, in gewissen Gewässern ist das freie Angeln mit einfachen Handgeräten jedoch erlaubt.
- In der Natur Feuer zu machen ist erlaubt, jedoch nicht auf Klippen und bei allgemeiner Feuergefahr.
- Bergklettern ist erlaubt. Beachten Sie jedoch, dass gewisse Vogelarten im Frühling auf Felsvorsprüngen nisten.
- Organisierter Outdoor-Tourismus ist erlaubt, Anbieter von Aktivitäten müssen jedoch die geltenden Regeln und Restriktionen
- Das Pflücken von Blumen und Beeren sowie das Sammeln von Pilzen ist erlaubt – jedoch darf in der Natur nichts beschädigt werden. Ausserdem stehen bestimmte Pflanzen unter Naturschutz.
- Das Nutzen von privaten Strassen ist grundsätzlich erlaubt. Landbesitzer haben jedoch die Möglichkeit, Motorfahrzeuge auf Strassen zu verbieten.
- In Naturschutzgebieten wie Nationalparks und Naturreservaten gelten besondere Regeln.
- Das Schwimmen und Bootfahren ist erlaubt. Auch im Wasser gilt jedoch, nicht zu stören und nicht zu zerstören.
Erleben Sie die Natur Westschwedens
Schnappen Sie sich Ihre Wanderschuhe oder Ihre Badehose und erleben Sie die Natur – auf schwedische Weise!
Entdecken Sie die Naturerlebnisse Westschwedens!
Fotograf: Roger Borgelid